Das Wettbewerbsrecht legt die Spielregeln für den Wettlauf um die Gunst des Kunden fest und hat als Teil des Verbraucherschutzrechts in den letzten Jahren ganz erheblich an Bedeutung gewonnen, insbesondere weil das deutsche Recht zunehmend vom europäischen Recht überlagert wird. Neben „klassischen“ Wettbewerbsvorgaben wie etwa dem Verbot irreführender Werbung haben Unternehmen heute zusätzlich eine Fülle von gesetzlichen Informationspflichten einzuhalten, die es vor ein paar Jahren noch nicht gab, sei es im Lebensmittelrecht, sei es im E-Commerce. Vor allem der europäische Normgeber stellt an den Unternehmer heutzutage Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung eines (Online-) Shops, die noch nicht einmal ein fachfremder Jurist lückenlos erfüllen könnte; schon ein vermeintlich unbedeutender Ratschlag in dieser Spezialmaterie kann schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn er falsch ist. Wir helfen Ihnen dabei, die Spielregeln auszureizen, ohne Regeln zu brechen.
Insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit seinen vielen unbestimmten Rechtsbegriffe lässt den Gerichten einen weiten Wertungsspielraum. Aus diesem Grund wird nicht selten ein und dieselbe Geschäftspraxis von verschiedenen Gerichten gegensätzlich beurteilt. Wettbewerbsrecht ist vor allem Richterrecht (Case Law).
Gerade diese Komplexität eröffnet in der Beratung enormen Handlungsspielraum, und forensische Erfahrung zahlt sich im Wettbewerbsrecht besonders aus. Wir können unsere Erfahrung aus mehreren tausend Gerichtsverfahren an Sie weitergeben, damit Sie sich im Wettbewerb behaupten können. Wenn Sie von einem Mitbewerber oder Verband abgemahnt wurden oder Ihrerseits die Geschäftspraxis eines Konkurrenten unterbinden möchten, kümmern wir uns um die juristische Bewertung und die Ausarbeitung einer Strategie, mit der wir Ihre Interessen durchsetzen können – sei es in Form einer (Gegen-)Abmahnung, der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Unterlassungsansprüche oder der Einforderung von Schadenersatz.
Wir setzen dabei nicht auf „Laufkundschaft“. Eine solide Beratung verlangt insbesondere im Wettbewerbsrecht Loyalität und Kompetenz; wir möchten nicht „schnell und billig“ etwas raten (müssen), ohne dass unserem Rat ein Konzept für den weiteren Marktauftritt zugrunde liegt. Damit lösen wir keine Probleme, sondern schaffen – anfangs sicherlich unbemerkt – neue. Unsere Mandanten schätzen es, dass wir bereits im Vorfeld, sei es bei der Eröffnung eines neuen Geschäftsfeldes, sei es bei der Konzipierung einer Werbestrategie, die vorhandenen Spielräume ausnutzen und die etwaigen Risiken mit ihnen besprechen.
Zu den vielschichtigen Facetten des Wettbewerbsrechts zählen unter anderem:
- Verunglimpfung im Mitbewerberverhältnis
- Diskriminierung und Boykott
- unlautere Nachahmung und Rufausbeutung
- Gewinnspiele und Preisausschreiben
- Irreführende Werbung (z.B. Lockangebote, Mondpreise, Täuschung über die Herkunft oder den Warenvorrat)
- Irreführende Preisangaben
- Imagewerbung
- Belästigende Werbung (z.B. E-Mail-Spam, Werbeanrufe)
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Vergleichende Werbung
- Ideenschutz
- Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Geheimnisschutz)
- Verfahrensstrategien (Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Einstweilige Verfügung, Schutzschrift, Unterlassungsklage, negative Feststellungsklage, Rechtsmissbrauch)