Urheber- und Medienrecht

Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter:
Chance und Risiko zugleich.

Urheber- und Medienrecht

Anders als beim Patent oder bei der Marke entsteht das Recht des Urhebers nicht durch die Eintragung in ein Register, sondern schon durch die Schöpfung des Werks. Eine relevante Ausnahme sind Fotografien und Laufbilder (Videos), die dem Lichtbildner bereits dann einen umfassenden Schutz vermitteln, ohne dass es auf eine besondere Originalität ankommen würde (sog. Leistungsschutzrecht).

Während das Urheberrecht über Jahrzehnte hinweg vor allem den Romanautor vor einem Raubdruck oder vor der Übernahme seiner geistigen Schöpfung geschützt hat, haben sich mit der Digitalisierung die Schwerpunkte deutlich verschoben. Mit den heutigen Kommunikationsformen (Instagram, Facebook, Youtube, TikTok) erreichen Marktteilnehmer ihr Publikum nicht nur sehr viel schneller, sondern vor allem mit einer so hohen Reichweite und Transparenz, dass Urheberrechtsverletzung sehr leicht aufgedeckt werden können – Chance und Risiko zugleich! Denn so einfach es heute ist, eine ansprechende Anzeige mit Bildern zu gestalten, die man im Internet gefunden hat, so groß ist die Gefahr, dass dieses Bild urheberrechtlich geschützt ist. Es droht dann nicht nur eine kostenintensive Abmahnung, sondern vor allem auch eine empfindliche Schadenersatzforderung im vierstelligen Bereich. Wurde der Fotograf nicht genannt, verdoppelt sich die Schadenshöhe um den sog. Verletzerzuschlag. Wir helfen Ihnen dabei, in diesem Bereich von Anfang an rechtlich sauber zu arbeiten. Gleichzeitig kennen wir die Wege, um Sie gegen Ansprüche zu verteidigen.

Neben Lichtbildwerken sind Bewegtbilder heute von großer Bedeutung. Schon kurze Sequenzen im Social Media Kanal oder auf der Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen nicht einfach so von Dritten verwendet werden. Der Schaden kann hier erheblich sein (insb. bei Nutzung von double content). Filme und Aufzeichnungen von Bühnenstücken, Konzerten oder Sportveranstaltungen sind heute wichtige und teure Assets, die schnell von Dritten zum eigenen Vorteil und ohne Berechtigung eingesetzt werden. Neben der Unterlassung stehen dem Urheber hier erhebliche Schadensersatzansprüche zu.

Einen wichtigen Teil unserer Arbeit stellen Vereinbarungen über die Einräumung von Nutzungsrechten dar, insbesondere zwischen Urhebern und Auftraggebern, aber auch in Arbeitsverhältnissen oder Anstellungsverträgen. Die komplexen urhebervertragsrechtlichen Regelungen verlangen eine intensive Kenntnis des Rechts, das sich zuletzt immer wieder geändert hat. Wir begleiten Vertragsverhandlungen national und grenzüberschreitend.

An seiner praktischen Bedeutung gemessen zählt das Urheberrecht heute zu den wichtigen Bestandteilen des Medienrechts, das wiederum durch den Schutz des Persönlichkeitsrechts geprägt ist. Früher war es die Illustrierte, gegen die sich Prominente wegen eines erfundenen Interviews erfolgreich gewehrt haben. Heute ist es die wahrheitswidrige Bewertung auf Google, das Cybermobbing oder die diffamierende Werbung, die ein schnelles Einschreiten erfordert, um Schaden abzuwenden. Vor allem im Medienrecht hat dabei das prozessuale Rechtsinstitut der einstweiligen Verfügung eine überragende Bedeutung, also die zeitnahe Erwirkung eines Verbotstitels gegen den Verletzer.

    Anwälte für Urheber- und Medienrecht

    Prof. Dr. Felix Buchmann

    Rechtsanwalt | Partner
    Fachanwalt für IT-Recht
    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Süd)
    Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

    +49 711 953 382 15 buchmann[at]dornkamp.de

    Roman Ronneburger

    Rechtsanwalt | Partner
    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

    +49 30 814 862 92 ronneburger[at]dornkamp.de

    Dr. Benjamin Stillner

    Rechtsanwalt | Partner
    Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
    Fachanwalt für IT-Recht

    +49 711 953 382 35 stillner[at]dornkamp.de

    Christopher Herwig

    Rechtsanwalt | Senior Associate
    Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
    Fachanwalt für IT-Recht

    +49 711 953 382 34 herwig[at]dornkamp.de

    Susanne Krell

    Rechtsanwältin | Counsel
    Diplom-Betriebswirtin (FH)

    0711 95 33 82-0 krell[at]dornkamp.de

    Benjamin Krahmer

    Rechtsanwalt | Partner
    Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

    +49 711 953 382 22 krahmer[at]dornkamp.de