Nur über Werte zu sprechen, ist uns zu wenig. Wir engagieren uns pro bono dort, wo wir die gleichen Werte teilen. Aus diesem Grund setzten wir uns insbesondere für junge Unternehmer (Startups) und die Gleichberechtigung aller Menschen ein. Wir handeln nicht nur nachhaltig, wir unterstützen Nachhaltigkeit aktiv. In der Wissenschaft gestalten wir die Zukunft unseres Rechts mit und wir geben unsere Kenntnisse und Erfahrungen in der Lehre an Hochschulen weiter.
Startups
Über den Wandel der Unternehmerkultur ist viel geschrieben worden. Wir sind seit Jahren fester Bestandteil in der Startup-Gemeinschaft der Region Stuttgart; einer unserer Gründer ist unter anderem Gründungsmitglied des Startup Stuttgart e.V. Seit vielen Jahren sind wir regelmäßig an Hochschulen und Universitäten unserer Region vor Ort und halten dort entweder Vorträge oder bieten Sprechstunden für Gründer an. Auch in den zahlreichen Gründer-Programmen wirken wir aktiv mit und unterstützen Gründer ab der Vorgründungsphase, bei der Gestaltung ihrer Gesellschaftsverträge, bei Finanzierungsrunden (Seed-Runden, Angel-Investments, Series A bis Series C Finanzierungsrunden) und bei dem Verkauf von Anteilen an ihrer Gesellschaft (secondary sale, Exit).
Viele Startups scheitern, weil die Basis (also die Gesellschaft) unzureichend und nicht umsichtig genug aufgesetzt wurde. Mit unserer Erfahrung von mehr als 350 Gründungen wissen wir genau, welche Fehler vermieden werden müssen. Unsere Aufgabe sehen wir darin, Startups die juristische Komponente abzunehmen, damit sich die Unternehmen voll auf die Umsetzung ihrer Vision konzentrieren können.
Aber dabei bleibt es nicht: Eine Besonderheit von DORNKAMP ist das besondere Interesse an der Entwicklung und Gestaltung des Geschäftsmodells gemeinsam mit den Gründern z.B. beim International Entrepreneurship Education Summit, bei dem wir mit unseren Vorträgen zahlreiche Berater von Startups erreichen. So gestalten wir rechtssichere Geschäftsmodelle, ohne die Gründer in ihrem kreativen Schaffen zu beschränken. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass viele neue Geschäftsmodelle mit juristischen Problemen zu kämpfen haben, die die Gründer entweder überhaupt nicht im Blick hatten oder deren Auswirkungen sie zumindest unterschätzt haben. Unser Expertise umfasst dabei viele Rechtsgebiete, die bei der Gründung und Entwicklung regelmßig ineinander greifen. Neben dem Gesellschaftsrecht sind dies insbesondere das Datenschutzrecht, Softwarerecht und IT-Recht, Wettbewerbsrecht und das Recht der Werbung, Arbeitsrecht, Bankrecht und der gesamte Bereich des E-Commerce. Zu diesen Themen halten wir regelmäßig Vorträge für Startups, bieten Workshops oder offene Gründersprechstunden an, so z.B. an der Hochschule der Medien (HdM) im Sandbox-Programm, für den Startup Campus 0711, an der Hochschule für Technik im Programm Plan G, für die Teilnehmer des ASAP BW-Programms, im Gründerwerk der Hochschule Pforzheim, dem Impact Hub Stuttgart im Wizemann Areal, das Startup Center der Universität Tübingen und den M-Tech Accelerator, Groundbreakers, u.v.m.. Außerdem sind wir seit vielen Jahren als MentorInnen beim techstars Startup Weekend dabei.
Innovative Geschäftsmodelle werden häufig finanziell unterstützt, wobei nicht alle Gründer auf fremdes Kapital zurückgreifen müssen (bootstrapped startups). Bei der Aufnahme von Geld müssen verschiedene Überlegungen angestellt werden. Häufig genug lockt das angebotene Geld und lässt die Vorsicht in den Hintergrund treten.
Darlehen von Banken haben den Vorteil, dass die Gründer keine Anteile abgeben müssen; Gründer dürfen aber nicht außer Acht lassen, dass Darlehen vollständig und mit Zinsen zurückzubezahlen sind. Es gibt eine Reihe von staatlich geförderten Programmen; hier müssen Startups aber die besonderen Voraussetzungen beachten, bei EXIST z.B. darf das Unternehmen vor der Förderzusage noch nicht gegründet worden sein. Andere Programme wie InvestBW haben weitere Voraussetzungen, auf die bei der Antragstellung zu achten ist. Die Aufnahme von Investoren hat zur Folge, dass die Gründer Anteile an ihrem Unternehmen abgeben müssen. Förderer arbeiten in der Regeln nicht altruistisch, sondern renditeorientiert. Aus diesem Grund ist besondere Vorsicht geboten und der Cap Table darf nicht aus den Augen verloren werden. Wir haben mehr als einmal erlebt, dass der Wunsch nach einer schnellen Finanzierung den Blick für die weitere Zukunft verstellt; eine Finanzierung wird häufig als Ritterschlag verstanden – sie bringt aber ganz neue Herausforderungen mit sich. Die Verhandlung von Finanzierungsrunden (vom Letter of Intent über ein Term Sheet bis hin zum notariell beurkundeten Vertrag) mag zwar juristisch nicht besonders herausfordernd sein; viele Prozesse sind Standard. Zu beobachten ist allerdings immer wieder, dass solche Verhandlungen gelegentlich künstlich in die Länge gezogen werden, um die Honorare zu erhöhen. Wir greifen auf unsere jahrelange Erfahrung bei der Verhandlung der notwendigen Dokumente zurück; wir wissen, welche Punkte verhandelbar sind und welche nicht. Das macht unsere Beratung effizient und zielorientiert. Zudem verlieren wir nie den Blick auf das eigentlich Wichtige: das Startup und seine Gründer. Wir reden unseren Mandanten nicht nach dem Mund, sondern sagen offen und ehrlich unsere Meinung, weil wir uns als Teil des Teams verstehen.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit hat viel mit Verantwortung zu tun. Wir übernehmen Verantwortung, für uns und für andere. Unser Büro gestalten wir für uns und unsere Mitarbeiter:innen so, dass sie sich dort wohl fühlen. Wir sehen unsere Kanzlei nicht als Zwischenstation für unsere Mitarbeiter auf dem Karriereweg, sondern als Endstation.
Gleichzeitig versuchen wir, unseren CO²-Ausstoß stetig zu verringern und so wertvolle Ressourcen zu sparen. Mitarbeiter erhalten bei uns Bahncards und ÖPNV-Tickets, um das Auto in der Garage zu lassen.
Wir unterstützen gezielt Startups, die nachhaltig denken, so z.B. Sirplus, ein deutschlandweit agierendes Impact-Startup, das sich gegen Lebensmittelverschwendung einsetzt und überschüssige Lebensmittel zurück in den Kreislauf bringt. Dies fördert nachhaltigen Konsum und Klimaschutz.
An der Hochschule Pforzheim unterstützen wir das Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) und damit die interdisziplinären Forschungsaktivitäten der Hochschule zu Fragen der Zukunftsgesellschaft. Dies ermöglicht uns, uns im Rahmen des Kompetenzzentrums nicht nur mit Rechtswissenschaftlern, sondern auch mit Betriebs- und Volkswirten, Markt- und Meinungsforschern, Techniker, Psychologen und Designwissenschaftlern auszutauschen.
Gleichberechtigung und gegenseitiger Respekt
Gegenseitiger Respekt und Gleichberechtigung ist selbstverständlich. So pflegen wir einen respektvollen Umgang mit anderen Kolleg:Innen, die die gegnerische Partei vertreten. Denn eine vergiftete Streitkultur hat – gerade im Gesellschaftsrecht – häufig nur auf dem Papier einen Sieger.
In unserer Gesellschaft muss an Gleichberechtigung noch immer viel zu häufig appeliert werden. Wir reden nicht nur darüber, sondern unterstüzten aktiv junge Juristinnen und sind sowohl Partner der Women Entrepreneurs Law Clinic e.V. in Köln als auch des Women in AI & Robotics e.V. in München, wo wir Vorträge und Workshops halten. Auch in unserer eigenen Kanzlei fördern wir unsere Kolleginnen; schon unsere studentischen Mitarbeiterinnen und Referendarinnen ermutigen wir, uns bei wissenschaftlichen Publikationen zu begleiten und Vorträge zu halten. Unsere Kolleginnen haben mittlerweile mehr als zwei Dutzend wissenschaftliche Publikationen als Autorinnen oder Co-Autorinnen publiziert.
Gegen Diskriminierung und für die Diversität unserer Gesellschaft setzt sich die Zeitschrift „Diversity in Recht und Wirtschaft“ ein, die eine wichtige Lücke in der rechtswissenschaftlichen Literatur schließt. Wir sind Teil des redaktionellen Beirats und können uns so aktiv in die gesellschaftliche Diskussion einbringen.
Wissenschaft und Lehre
Wissenschaft schafft nicht nur Wissen. Sie bietet die Möglichkeit, das Recht mitzugestalten anstatt es nur anzuwenden. Wir denken voraus und entwickelt das Recht für unsere Mandanten und unsere Gesellschaft fort. So sind unsere Anwält:innen Autoren von hunderten wissenschaftlichen Publikationen, die in der Literatur und der Rechtsprechung gehört und zitiert werden. Unseren Mandant:innen bringt das wiederum die Gewissheit, dass wir uns in unseren Spezialgebieten nicht nur auskennen, sondern Maßstäbe setzen und unsere Themen umfassend und umsichtig bearbeiten.
Es ist für uns selbstverständlich, dass wir unsere Erfahrungen und Kenntnisse an andere weitergeben. Neben zahlreichen Fachvorträgen, in denen wir andere Anwält:innen oder Richter:innen schulen, geben wir an verschiedenen Hochschulen regelmäßig Vorlesungen für junge Menschen, die noch in der Ausbildung sind. So unterrichteten und unterrichten wir an der Technischen Akademie Esslingen (TAE), der Hochschule Pforzheim, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), der SRH Hochschule Heidelberg, der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, der Privatuniversität Schloss Seeburg (Österreich), der evangelischen Hochschule Ludwigsburg und der Hochschule Heilbronn.
Fachausschuss Legal Tech der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
Als Leiter des Fachausschusses Legal Tech der DGRI möchten wir für Kolleginnen und Kollegen den Weg in die Nutzung von Legal Tech Lösungen vereinfachen. Was Legal Tech dabei überhaupt ist (die Vorstellungen gehen doch recht weit auseinander), soll in unseren Sitzungen genauso diskutiert werden wie aktuelle am Markt angebotene Lösungen, best practice Erfahrungen und auch negative Erfahrungen bei der Einführung neuer Software und Tools.
Jede/r ist herzlich eingeladen, sich zu unseren virtuellen Sitzungen dazu zu schalten, erforderlich ist lediglich die Hinterlassung einer E-Mail-Adresse, an die wir die Einladungen verschicken dürfen. Die Anmeldung in den Verteiler ist hier möglich.