Marken- und Kennzeichenrecht

Starke Marken entwickeln und konsequent schützen.

Marken- und Kennzeichenrecht

Das Kennzeichenrecht ist für jeden Unternehmer unerlässlich, um seinen Geschäftsbetrieb sowie seine Produkte und Dienstleistungen für den Konsumenten (wieder-) erkennbar zu machen. Erst mit einer starken Marke verschafft sich der Unternehmer ein Profil und kann sich so erfolgreich von der Konkurrenz abgrenzen. Das Markengesetz (MarkenG) bietet jedem Gewerbetreibenden mit gewissen Einschränkungen die Möglichkeit, eine bestimmte Kennzeichnung für sich und seine Waren/Dienstleistungen zu monopoliseren. Auf europäischer Ebene sichert diesen Schutz die Unionsmarkenverordnung (UMV).

Wir melden für Sie deutsche Marken, Unionsmarken und IR-Marken an, sichern die Priorität im Ausland und koordinieren mit Hilfe unseres weltweit aufgebauten Netzwerks an markenrechtlich hochspezialisierten Beratern auch die Markenanmeldungen außerhalb Europas, namentlich beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der World Intellectual Property Organization (WIPO).

Im Vordergrund des Markenrechts steht aber nicht nur die Anmeldung einer Marke, sondern vor allem deren Verteidigung, wenn Mitbewerber sich an den guten Ruf anhängen und damit eine Verwässerung der Marke droht. Zu diesem Zweck gibt das Gesetz dem Markeninhaber zahlreiche Instrumente an die Hand, die wir für Sie effektiv einsetzen. Zu nennen sind dabei einstweilige Verfügungen, Unterlassungs- und Schadenersatzklagen sowie Zollbeschlagnahmungen.

Bei Kennzeichenverstößen im Internet darf sich der Markeninhaber grundsätzlich denjenigen Gerichtsstand aussuchen, von dem er sich den größten Erfolg verspricht. Wir verfügen in Kennzeichenrechtsstreitigkeiten über lange Erfahrung, die uns eine fundierte Einschätzung ermöglicht, bei welchem Gericht wir Ihre Rechte effektiv durchsetzen können. Entsprechendes gilt, wenn Sie selbst abgemahnt wurden und eine effektive Verteidigungsstrategie benötigen – sei es in Form einer negativen Feststellungsklage, sei es im Wege einer Gegenabmahnung.

Facetten des Kennzeichenrechts

  • Schutz von Kennzeichen (Marke, Unionsmarke, IR-Marke, Kollektivmarke, geographische Herkunftsangabe, geschäftliche Bezeichnung, Firma, Werktitel, Unternehmenskennzeichen, Internet-Domain, Eventmarken)
  • Markenanmeldung und Eintragung (DPMA, EUIPO, absolute und relative Schutzhindernisse; Freihaltebedürfnis, Priorität, Unterscheidungskraft)
  • Markenlizenz (Ausgestaltung von Verträgen zur Lizenzerteilung)
  • Rechtsbegründende und rechtserhaltende Benutzung (Benutzungszwang, Benutzungsschonfrist, Verkehrsgeltung)
  • Geltendmachung und Abwehr kennzeichenrechtlicher Ansprüche (Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Rückruf, Schadenersatz)
  • Verwechslungsgefahr und Verwechslungsschutz (Imagetransfer, Rufausbeutung und -beeinträchtigung, Verunglimpfung, Markenparodie, Metatags, Google-Adwords und -Keywords, Parallelimport
  • Verfahrensstrategien (Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Grenzbeschlagnahme, Abschlusserklärung, Schutzschrift, Unterlassungsklage, negative Feststellungsklage, Löschungsantrag und -klage, Verfallseinrede, Rechtsmissbrauch)

Veröffentlichungen zum Marken- und Kennzeichenrecht

  • Innovationsschutz im TRIPS-Übereinkommen – Unter besonderer Berücksichtigung der arzneimittelbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums, Tübinger Schriften zum internationalen u. europäischen Recht, Band 73, Duncker & Humblot, Berlin, 2004
  • The European Legal Forum, 1-2008, 5. 1-7: "Gefahr aus Fernost? Schutz gegen Plagiate aus China" (gemeinsam mit Kilian)

Anwälte für Marken- und Kennzeichenrecht

Dr. Andreas Sasdi

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Martin Helmut Zumpf

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