Im Gegensatz zu anderen rechtlichen Themen greift das Medizinrecht viele verschiedene Rechtsgebiete auf. Eine Spezialisierung innerhalb dieses umfassenden Rechtsgebietes ist daher unerlässlich für die optimale Vertretung.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist daher die Vertretung von Krankenhäusern, (Zahn-) Arztpraxen, Versicherungen, niedergelassene und angestellte (Zahn) Ärzt:Innen sowie sonstige Leistungserbringer bei allen Fragen rund um das Arzthaftungsrecht auf Behandlerseite.
Neben der Abwehr von Arzthaftungsklagen und der bundesweiten Prozessvertretung besteht ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit hierbei bei der Beratung und Betreuung der Leistungserbringer zur Vermeidung von Ansprüchen von Patient:Innen. Dabei analysieren wir vorhandene Strukturen an und ermitteln Schwachstellen, die Grundlagen von potentiellen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen sind. Zusammen mit den Verantwortlichen erarbeiten wir dann Lösungen und Maßnahmen aus, die dafür Sorge tragen, dass Gerichtsprozesse bzw. hohe Gelforderungen vermieden werden.
Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der Begleitung von Ärzt:Innen bei der Praxisgründung, Praxisübernahme oder dem Praxisverkauf.