Medizinrecht

Die Schnittstelle zwischen OP-Tisch und Gerichtssaal.

Medizinrecht

Im Gegensatz zu anderen rechtlichen Themen greift das Medizinrecht viele verschiedene Rechtsgebiete auf. Eine Spezialisierung innerhalb dieses umfassenden Rechtsgebietes ist daher unerlässlich für die optimale Vertretung.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist daher die Vertretung von Krankenhäusern, (Zahn-) Arztpraxen, Versicherungen, niedergelassene und angestellte (Zahn) Ärzt:Innen sowie sonstige Leistungserbringer bei allen Fragen rund um das Arzthaftungsrecht auf Behandlerseite.

Neben der Abwehr von Arzthaftungsklagen und der bundesweiten Prozessvertretung besteht ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit hierbei bei der Beratung und Betreuung der Leistungserbringer zur Vermeidung von Ansprüchen von Patient:Innen. Dabei analysieren wir vorhandene Strukturen an und ermitteln Schwachstellen, die Grundlagen von potentiellen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen sind. Zusammen mit den Verantwortlichen erarbeiten wir dann Lösungen und Maßnahmen aus, die dafür Sorge tragen, dass Gerichtsprozesse bzw. hohe Gelforderungen vermieden werden.

Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der Begleitung von Ärzt:Innen bei der Praxisgründung, Praxisübernahme oder dem Praxisverkauf.

Veröffentlichungen zum Medizinrecht

  • Quintessenz, 2017, 229: „Zahnarzt bekommt trotz fehlender Aufklärung Recht“ (mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Quintessenz, 2017, 339: „Nachbesserung beim Zahnarzt“ (gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Quintessenz, 2017, 719: „Kein Geld für kurzfristiges Langzeitprovisorium“ (gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Quintessenz, 2017, 959: „Zahnarzt bekommt trotz Aufklärungsrüge und gebrochener Disk-Implantate Recht“ (gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Quintessenz, 2017, 1077: „Der Zahnarzt, der Sachverständige und nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden“ (gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Quintessenz, 2017, 1301: „Kein Schmerzensgeld oder Schadenersatz bei gezielt herbeigeführter Beschädigung einer Prothese“ (gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Quintessenz, 2017, 227: „Grober Behandlungsfehler beim Beschleifen von Milchzähnen“ (mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Quintessenz, 2018, 1437: „Unzureichende Aufklärung muss nicht zwingend zur Haftung führen“ (gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • digital dental magazin (ddm), 2017, 36: „Ehevertrag – Teufelswerk oder sinnvoll?“ (gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Gesundheitsrecht (GesR), 2016, 168: „Vollmacht für anwaltliches Einsichtsbegehren in Patientenakte?“

Anwälte für Medizinrecht

Tobias Rist

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Professioneller Verhandler (CEBN)
Zertifizierter Berater für Ehe- und Partnerschaftsverträge
sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen (DANSEF e.V.)

+49 711 953 382 38 rist[at]dornkamp.de

Roman Ronneburger

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 814 862 92 ronneburger[at]dornkamp.de