Für die Bearbeitung der komplexen Sachverhalte im Familienrecht ist Professionalität und Sorgfalt unerlässlich. „Was“, „von wem“, „wann“ und „warum“ und „mit welcher Auswirkung“ sind die Kernfragen der Sachverhaltsaufbereitung. So gilt es insbesondere die zahlreichen Punkte im Rahmen einer Trennung oder Scheidung dem Mandanten aufzuzeigen und im eine Checkliste an die Hand zu geben, damit er optimal durch das Scheidungsverfahren kommt. Dabei ist wichtig, dass er Anwalt optimale Ergebnisse für seinen Mandanten erzielt, sei es durch knallharte Verhandlungen oder gütliche Einigungen.
Hierbei vertreten wir unsere Mandanten bundesweit in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, insbesondere beim
- Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
- Zugewinn
- Ehescheidung
- Haushaltsauseinandersetzung
- Vermögensauseinandersetzung
- Unternehmensnachfolge
- Sorgerecht
- Umgang
- Versorgungsausgleich
- Ehescheidung von Ausländern, insbesondere aus den USA
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung und Betreuung sind die Erstellung eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Familienrechtliche Beratung ist nicht nur bei einer Ehescheidung wichtig. Auch bereits bei der Eheschließung gibt es Punkte, die unbedingt geregelt werden sollten. Gerade als Unternehmer ist es wichtig, zum Schutz des eigenen Unternehmens bereits bei Eheschließung die entsprechenden Vorkehrungen und Maßnahmen in Form eines Ehevertrages zu treffen.
Zu unseren Mandanten zählen viele Unternehmer:Innen, Existenzgründer:Innen und Start-Ups bundesweit und im Ausland, welche wir bei der Umsetzung und der Erstellung des dringend empfohlenen Ehevertrages unterstützen. Ebenfalls beauftragen uns Unternehmer:Innen bei deren Scheidung, zumal es wichtig ist, neben den rechtlichen Grundlagen auch ein Verständnis für die wirtschaftlichen Fragen zu haben.
Bereits das „normale“ Familienrecht ist eine komplizierte Angelegenheit. Wenn einer der Ehepartner ein Unternehmer und das Unternehmensvermögen Teil des Vermögens ist, wird auch eine interdisziplinäre Kompetenz unbedingt erforderlich um das Unternehmen gerade im Fall der Scheidung zu schützen. Hier werden nicht nur familienrechtlich spezialisierte, sondern auch gesellschafts-, steuerrechtlich oder insbesondere medizinrechtlich spezialisierte Anwälte benötigt.
Bei uns steht daher die Teamarbeit im Vordergrund, sodass bei Bedarf ein Team aus Kollegen aus dem Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Handelsrecht eng zusammenarbeitet, um die optimale Lösung für unsere Mandanten zu finden.
Sollte sich für unseren Mandanten keine wirtschaftlich angemessene außergerichtliche Lösung ergeben, so vertreten wir sämtliche Fälle bundesweit vor Gericht.