Wer in den US-Markt eintritt, kommt am Vertragsrecht nicht vorbei. Anders als in Deutschland sind Verträge nach US-Recht oft sehr detailliert – jede denkbare Situation wird geregelt. Dies erfordert nicht nur Erfahrung im amerikanischen Rechtssystem, sondern auch ein Verständnis dafür, wie deutsche Geschäftsmodelle in diesen Kontext übertragen werden können.
Wir unterstützen deutsche und europäische Unternehmen bei der Gestaltung, Verhandlung und Durchsetzung von Verträgen im US-Markt. Unser Ziel: Rechtssicherheit schaffen, Risiken minimieren und Geschäftschancen maximieren. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Frage der Rechtswahl: Viele Konflikte entstehen, weil unklar ist, welches Recht Anwendung findet oder welches Gericht zuständig ist. Wir beraten Sie, ob eine Anknüpfung an deutsches Recht sinnvoll ist oder ob es strategisch besser ist, US-Recht zu akzeptieren – und wie Sie Ihre Position dabei bestmöglich absichern.
Sollte es dennoch zum Konflikt kommen, vertreten wir Ihre Interessen bei der Prozessführung in den USA – von der ersten Auseinandersetzung über außergerichtliche Lösungen bis hin zum Verfahren vor US-Gerichten oder Schiedsstellen.
So stellen wir sicher, dass Ihre Verträge nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in der Praxis den Schutz bieten, den Ihr Geschäft im US-Markt braucht.
Unsere Leistungen im US-Vertragsrecht:
- Erstellung und Prüfung von Verträgen (z. B. Vertriebs-, Liefer-, Lizenz- und Joint-Venture-Verträge)
- Anpassung bestehender Verträge an US-Recht und Marktstandards
- Beratung zur Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung
- Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den US-Markt
- Verhandlung von Verträgen mit US-Partnern
- Begleitung bei Prozessführung und Streitbeilegung in den USA
- Unterstützung bei Schiedsverfahren (Arbitration)
