Kreativität braucht Schutz – Urheberrecht in den USA

Urheberrecht

Kreativität braucht Schutz – Urheberrecht in den USA

Ob Software, Marketinginhalte oder kreative Werke – im digitalen Zeitalter kennen Ideen keine Grenzen. Wer sein Geschäft in die USA ausrichtet, muss daher das US-Urheberrecht (Copyright Law) im Blick haben.

In den USA entsteht zwar wie in Europa das Urheberrecht automatisch mit der Schaffung des Werkes. Doch nur durch eine Registrierung beim U.S. Copyright Office erhalten Rechteinhaber entscheidende Vorteile: die Möglichkeit, Verstöße gerichtlich durchzusetzen, Schadensersatz geltend zu machen und Nachahmer wirksam zu stoppen.

Wir sorgen dafür, dass Ihre kreativen Leistungen in den USA nicht nur anerkannt, sondern auch durchsetzbar geschützt sind, damit Sie sich ganz auf die Entwicklung Ihres Geschäfts konzentrieren können. Dabei übersetzen wir die komplexen Regeln des US-Copyright Law in klare Strategien für Ihr Unternehmen: verständlich, praxisnah und individuell auf Ihre Branche zugeschnitten.

Unsere Leistungen im US-Urheberrecht:

  • Beratung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit u.a. von Software, Designs, Texten und Medieninhalten
  • Registrierung beim U.S. Copyright Office
  • Beratung zu Fair Use“ und Besonderheiten des US-Rechts
  • Gestaltung von Lizenz- und Nutzungsverträgen für den US-Markt
  • Durchsetzung und Verteidigung von Urheberrechten vor US-Gerichten
  • Beratung zu Works for Hire (z. B. bei Auftragsarbeiten oder Freelancern)

Prof. Dr. Felix Buchmann

Lawyer | Partner
Specialist lawyer for IT law
Specialist lawyer for copyright and media law
Specialist lawyer for commercial and corporate law
Certified data protection officer (TÜV Süd)
Certified executor (AGT)

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Roman Ronneburger

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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