Rechtsstreitigkeiten zwischen Deutschland und den USA stellen Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Oft geht es nicht nur um die Frage, ob man klagt, sondern auch wo. Während in Deutschland mit einer negativen Feststellungsklage ein US-Verfahren blockiert werden kann, kann es in anderen Fällen strategisch sinnvoll sein, gerade in den USA Klage zu erheben – etwa wegen der weitreichenden Möglichkeiten des Discovery-Verfahrens.
Das Discovery-Verfahren ist ein zentrales Element des US-Prozessrechts: Parteien können verpflichtet werden, umfangreiche Informationen offenzulegen und Zeugen können in sogenannten Depositions von Anwälten unter Eid ins Kreuzverhör genommen werden. Die Deposition wird in der Regel für die Jury per Video aufgenommen. Damit übernehmen die Anwälte ein stückweit Aufgaben, welche in Deutschland der Richter wahrnimmt, nur mit viel weitreichenderen Aufklärungsmöglichkeiten. Die Beweisaufnahme reicht folglich deutlich weiter als in Deutschland. Für Unternehmen kann dies ein entscheidender Vorteil sein – insbesondere, wenn ihnen in Deutschland wichtige Beweismittel fehlen würden. Gleichzeitig gilt es, die damit verbundenen Kosten und Risiken im Blick zu behalten.
Wir entwickeln mit unseren Anwälten in Deutschland und den USA eine maßgeschneiderte Prozessstrategie für Ihre Situation – ob es darum geht, ein Verfahren in den USA zu verhindern oder gezielt dort Klage zu erheben, um Beweisprobleme zu überwinden.
Unsere Leistungen im Bereich Prozessführung USA/Deutschland:
- Strategische Beratung bei drohenden Klagen in den USA oder Deutschland
- Vertretung in US-Prozessen, inklusive Discovery und Depositions
- Koordination von Verfahren zwischen deutschen und US-Gerichten
- Beratung und Vertretung bei Vergleichsverhandlungen
- Anerkennung und Vollstreckung deutscher Entscheidungen in den USA (und umgekehrt)
