Cyber Resilience Act – Impulse für Datenschutzcompliance aus dem IT-Sicherheitsrecht

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Normadressaten des Privacy-by-Design- und des Privacy-by-Default-Grundsatzes nach Art. 25 ­ DSGVO sind die datenschutzrechtlich Verantwortlichen – gerade nicht die Hersteller von Produkten. Das stellt Verantwortliche in der Praxis häufig vor Herausforderungen und verursacht Konfigurations- und Anpassungsaufwand. Zukünftig können sie sich hierbei mehr Unterstützung erhoffen. Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) werden Hersteller von vernetzten Produkten umfangreich zur Implementierung von IT-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Zwar hätte der Gesetzgeber die dadurch entstehenden Schnittstellen zur ­ DSGVO expliziter adressieren können. Dennoch ergeben sich aus dem Rechtsakt sinnvolle Impulse für die Datenschutzcompliance.

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Autoren

Dr. Maximilian Leicht LL.M.

Rechtsanwalt | Associate
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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