Pressemitteilung: DORNKAMP legt umfassende Haftbeschwerde vor – Verhaftung unverhältnismäßig

Stuttgart, 21. März 2025. DORNKAMP  hat Haftbeschwerde gegen einen internationalen Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart eingelegt. Die Festnahme eines Mandanten am 13. März in einem ICE bei Nürnberg wertet die Kanzlei DORNKAMP als unverhältnismäßig, die nun vorgelegte Haftbeschwerde hat die Aufhebung des Haftbefehls zum Ziel.

Unverhältnismäßiges Vorgehen – bedenkliches Timing

Zur Zeit läuft vor US-Gerichten ein Schadensersatzverfahren von mehr als 10.000 Kleinanlegern gegen einen US-Finanzinvestor. In diesem Verfahren soll der festgenommene Mandant als Zeuge für die Seite der Kleinanleger auftreten – ist aber auch selbst der Hauptgeschädigte. Es geht unter anderem um Schadenersatzforderungen in Höhe von 650 Millionen Dollar. Diese Klage wurde vom US-Bezirksgericht Delaware zugelassen, erste zentrale Anhörungen stehen bevor. „Das Timing der Staatsanwaltschaft, kurz bevor der für so viele Kleinanleger eminent wichtige Prozess in den USA in die entscheidende Phase geht, einen Zeugen  aufgrund längst widerlegter Vorwürfe festnehmen zu lassen, wirft Fragen auf“, so  Dr. Andreas Sasdi, Partner bei DORNKAMP Rechtsanwälte.  Auch die reißerisch formulierte Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Festnahme legt nahe, dass die Staatsanwaltschaft durch ihr Timing der Reputation des Mandanten schadet.

DORNKAMP gibt sich zuversichtlich, dass die Rechtswidrigkeit des Haftbefehls durch das Beschwerdegericht festgestellt wird und der Mandant zeitnah aus der Haft entlassen wird.

Dr. Andreas Sasdi
Rechtsanwalt

DORNKAMP Rechtsanwälte ist eine führende Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt auf Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei vertritt nationale und internationale Mandanten in komplexen Wirtschafts- und Finanzverfahren.

Pressekontakt:

  • Dr. Andreas Sasdi
  • Tel: +49 30 814 862 92
  • E-Mail: sasdi@dornkamp.de