Presseerklärung Urteil Landgericht Offenburg vom 23.07.2023 Mordvorwurf Az: 8 KLs 210 Js 22164/23 jug

Presserklärung

Urteil Landgericht Offenburg 23.07.2023
Mordvorwurf Aktenzeichen: 8 KLs 210 Js 22164/23 jug

Rechtsanwalt Roman Ronneburger und DORNKAMP vertreten den in der Jugendstrafsache von dem Landgericht Offenburg Az.: 8 KLs 210 Js 22164/23 verurteilten Jugendlichen und auch das weitere Verteidigerteam pressrechtlich. In dem Verfahren ist wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit unseres Mandanten, aber auch aller anderer Verfahrensbeteiligter, die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Daher wird es keine weiteren Stellungnahmen zu den Feststellungen des Gerichts und den Umständen der Tat geben.

Von unmittelbaren Kontaktaufnahmen zu unserem Mandanten, zu dessen Angehörigen und den weiteren Strafverteidigern ist abzusehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Verteidigerteam prüft das Urteil auf Fehler und auf mögliche Rechtsmittelmöglichkeiten.

Im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit unseres minderjährigen Mandanten weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass jegliche Veröffentlichung oder Verbreitung von Informationen, die zur Identifizierung des Verurteilten führen könnten, strengstens verboten und unzulässig ist. Mit Beschluss des Landgerichts Hamburg Az.: 324 O 152/24 wurde die identifizierende Berichterstattung über unseren Mandanten verboten. Persönlichkeitsrechtsverletzungen werden konsequent rechtlich verfolgt.

Wir appellieren aber auch nicht zuletzt wegen der besondere Tragik der Vorgänge, der besonderen Belastung auch aller anderen Beteiligten, an die Medien und die Öffentlichkeit, diese Schutzvorschriften strikt einzuhalten und verantwortungsvoll mit der Berichterstattung umzugehen.

Anfragen haben ausschließlich per Email zu erfolgen berlin@dornkamp.de

DORNKAMP Berlin

Roman Ronneburger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht