LG Düsseldorf 38 O 284/24: Prozentuale Preisreduzierung durch Bezugnahme auf UVP unzulässig

Das LG Düsseldorf hat am 04.04.2025 entschieden, dass eine prozentuale Preisermäßigung („-23%“), die sich nicht auf einen früheren Verkaufspreis bezieht, sondern lediglich auf eine unverbindliche Preisempfehlung („UVP“) des Herstellers, unzulässig ist (Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor).

Was war passiert?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., die von der Kanzlei DORNKAMP vertreten wird, klagte gegen ALDI SÜD wegen einer inzwischen sehr verbreiteten Werbepraxis. So warb ALDI SÜD in einem Prospekt für den Zeitraum 11.11.2024 bis 16.11.2024 mit Preisherabsetzungen. Die Werbung enthielt blickfangmäßig hervorgehobene prozentuale Preisermäßigungen (z.B. „23%“).

Diese prozentualen Ermäßigungen bezogen sich jedoch nicht auf frühere Verkaufspreise der Betreiber der ALDI-Filialen, sondern auf UVPs der Hersteller.

Die Verbraucherzentrale mahnte ALDI SÜD wegen dieser Praxis ab und forderte zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.

Die Verbraucherzentrale hält diese Werbepraxis aus mehreren Gründen für rechtswidrig. Bei Angabe einer prozentualen Preisermäßigung müsse der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Referenz dienen. Die Bezugnahme auf die UVP des Herstellers erfülle diese Anforderung nicht.

Eine prozentuale Preisermäßigung suggeriere, dass der Verbraucher etwas „sparen“ könne. Das sei im Verhältnis zu einer UVP des Herstellers nie der Fall. Die Verbraucherzentrale sieht in dieser Praxis einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 PAngRL (EU-Preisangabenrichtlinie) sowie § 11 Abs. 1 PAngV sowie gegen §§ 3, 5a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG.

 

Entscheidung

Das Landgericht hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben. Nach seinen Ausführungen in der mündlichen Verhandlung erwarte der Verbraucher in einem Werbeprospekt besonders günstige Angebote des Lebensmitteldiscounters im Vergleich zu bislang verlangten (eigenen) Preisen. Nachdem eine UVP hingegen regelmäßig über den Werbezeitraum hinaus gelte, werde ein Verbraucher die prozentuale Preisermäßigung nicht auf eine UVP des Herstellers beziehen.

 

Ausblick

Die Begründung des Landgerichts steht noch aus, und es ist davon auszugehen, dass ADLI SÜD Berufung zum OLG Düsseldorf einlegen wird. Sollte das Berufungsgericht die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigen, dürfte das gravierende Auswirkungen auf die aktuelle Werbepraxis nicht nur im Lebensmittelbereich haben. Denn es stellt sich generell die Frage, ob eine prozentuale Preisreduzierung „-…%“ auf eine UVP Bezug nehmen darf. Nach der Rechtsprechung des EuGH, über die wie hier berichtet haben, dürfte das zu verneinen sein.

 

06.04.2025 / Benjamin Stillner

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Dr. Benjamin Stillner

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